Logo MBKP Ingenieure SachverständigeLogo MBKP Ingenieure Sachverständige

Privatgutachten

Generell unterscheidet man lediglich das Gerichts- vom Privatgutachten. Beim Gerichtsgutachten beauftragt das Gericht den Sachverständigen. In allen anderen Fällen sind Privatpersonen, Unternehmen oder Versicherungen die Auftraggeber. Nur ein kompetent erstelltes Gutachten kann alle Parteien davon überzeugen, dass ein außergerichtlicher Vergleich die beste Lösung ist und somit helfen, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden und auf Basis von fundierten technischen Fakten Lösungsansätze aufzeigen.

Vorteile eines Privatgutachtens:

  • Nachweis bestimmter Baumängel durch Einschaltung eines kompetenten Gutachters.
  • Klärung technischer Sachverhalte und Beurteilung anhand der hierfür maßgeblichen Regelwerke.
  • Schutz des Anspruchsgegners vor überzogenen Forderungen.
  • Fachliche Begründung der Forderungen des Antragsstellers.
  • Bei außergerichtlicher Einigung werden Gerichts- und Anwaltskosten vermieden.
  • Kommt es zu einem Rechtsstreit, kann ein vom Gericht beauftragter Gutachter die Ausführungen des bereits vorliegenden Privatgutachtens in seine eigenen Ausführungen mit einbeziehen bzw. hat sich mit diesen qualifiziert auseinander zu setzen.

 

Unsere Sachverständigen werden nicht nur von Privatpersonen sondern auch von Unternehmen, Versicherungen und Behörden beauftragt.

mehr

Bauberatung / Ankaufbegehungen

Beim Bauen, Kaufen oder Modernisieren von Immobilien gibt es vieles zu beachten. Wir beraten und begleiten Sie bei Bedarf in allen Phasen/Lebenszyklen einer Immobilie.

Unsere Bauberatung umfasst folgende Bereiche:

  • Beratung bei der Planung von Neubaumaßnahmen, energetischen Modernisierungsmaßnahmen und Umbaumaßnahmen
  • Beratung zum Thema Kauf von Gebrauchtimmobilien – „Ankaufbegehungen“
  • Betrachtung zu verschiedenen Bauweisen / Baumaterialien
  • Baubegleitende Qualitätskontrollen (ggfls. als Hyperlink zu 3.3 markieren) sowie Beratung zur Vermeidung von Bauschäden

mehr

Baubegleitende Qualitätskontrollen

Baubegleitende Qualitätskontrollen dienen der frühzeitigen Erkennung von Baumängeln während der Bauphase sowie deren Beseitigung und findet daher sinnvollerweise in allen Phasen des Bauablaufs statt. Dazu werden alle Mängel und die daraus entstehenden Schäden mit dem Ziel dokumentiert, eine umgehende Beseitigung zu erwirken.

Vorteile:

  • Diese Qualitätskontrollen können mit unterschiedlichem und dem Objekt angemessenen Überprüfungsumfang vereinbart werden.
  • Die Dokumentation stellt das Vorhandensein der Mängel sicher, falls diese im Nachhinein nicht mehr ohne größere Eingriffe in die Gebäudesubstanz ersichtlich wären.

Auf Wunsch ermitteln unsere Sachverständigen auch konkrete Vorschläge und deren Kostenaufwand zur Mängelbeseitigung.

mehr

Abnahmebegehungen / Begutachtung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist

Mit Fertigstellung des Gebäudes, der Eigentumswohnung bzw. der vertraglich vereinbarten Bauleistung erfolgt üblicherweise die Abnahme durch den Bauherrn. Um sich seine Rechte als Eigentümer zu sichern, sind ggfls. vorhandene Mängel zu dokumentieren und das vorhandene Bau-IST mit dem vertraglich vereinbarten Bau-SOLL abzugleichen.

Die rechtzeitige Begutachtung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist sichert eventuelle Ansprüche aus Schäden, die zwischen Bauabnahme und Ende der Gewährleistungsfrist aufgetreten sind. Ansonsten droht Verjährung und der Bauherr haftet selbst für die Instandsetzung.

Unsere Sachverständigen stehen Ihnen gern bei der Abnahmebegehung / Begutachtung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist zur Seite. Mängel werden nicht nur dokumentiert sondern auch beurteilt. So können Sie Ihre Rechte angemessen gegenüber dem Bauunternehmen / Bauträger geltend machen.

mehr

Objektzustandsdokumentation / Beweissicherung

Eine Objektzustandsdokumentation wird zumeist vor Durchführung einer Baumaßnahme in räumlicher Nähe zu dem zu dokumentierenden Objekt beauftragt. Diese Maßnahme dient dazu, Streit zu vermeiden, sollte es während oder nach der Bauphase zu Schäden an dem oder den angrenzenden Objekt(en) kommen. Doch auch vor einer Mängelbeseitigung wird der aktuelle Zustand des Bauobjektes protokolliert, um so die Durchführung der Maßnahmen nachweisen zu können.

Die Beauftragung erfolgt durch Straßen-, Stadt- oder Kreisverwaltungen, ebenso aber auch durch den Bauherren bzw. Investor oder Architekten oder im Fall von Insolvenzen durch den Insolvenzverwalter oder Gerichte. Unsere Experten haben bereits eine Vielzahl von entsprechenden Maßnahmen begleitet und konnten so berechtigte Ansprüche aus Schäden durch das Baugeschehen begründen und unberechtigte Ansprüche auf Basis qualifizierter Beweissicherungen abwenden.

Um auch vor Gericht seinen Anspruch bei Baustreitigkeiten, mietrechtlichen Auseinandersetzungen und Schadenersatzklagen durchsetzen zu können, ist die Beweissicherung durch einen Sachverständigen im Rahmen eines Beweissicherungsverfahren bereits im Vorfeld eines Klageverfahrens angeraten.

Das Anfertigen von qualifizierten Fotodokumentationen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt die Zustände der zu begutachtenden Bauteile, Baustoffe, Arbeiten oder auch Beschädigungen wiedergeben, ist dabei essentiell. Besonders, wenn diese sich aufgrund verschiedenster Einflüsse laufend ändern. Im Bedarfsfall werden durch uns weitere Spezialisten beispielweise zur Durchführung von Schwingungs- und Erschütterungsmessungen hinzugezogen.

mehr

Sanierungskonzepte und Sanierungsbegleitung

Nach der Mängel- bzw. Schadensfeststellung steht natürlich deren Beseitigung im Vordergrund. Wir belassen es nicht bei der bloßen Schadens- bzw. Ursachenfeststellung sondern begleiten und beraten unsere Auftraggeber auch bei den notwendigen Sanierungsarbeiten.

Hier bieten wir für unsere Kunden das komplette Spektrum von der

  • Erarbeitung des Sanierungskonzeptes über die
  • Beurteilung der Gefährdung,
  • Ermittlung der Sanierungskosten,
  • Professionelle Sanierungsbegleitung,
  • Sanierungskontrolle und
  • Dokumentation des Sanierungserfolgs

an.

mehr

Versicherungsgutachten / Schadensmanagement

Im Versicherungsfall beraten unsere Experten sowohl Versicherer wie auch Versicherungsnehmer zur Höhe des eingetretenen Schadens und sprechen Empfehlungen zur Schadensminimierung bzw. –beseitigung aus. Darüber hinaus erarbeiten wir auch Schadensbeseitigungskonzepte und begleiten diese bis zur abschließenden Schadensregulierung. Insofern stehen wir Ihnen als Schadensmanager vom Anfang bis zum Ende eines Versicherungsschadens als neutraler und kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Über ein entsprechendes Netzwerk an qualifizierten und professionellen Leckageortungs-, Trocknungs-, Sanierungs- und sonstigen Fachunternehmen sind wir in der Lage, für unsere Auftraggeber kurzfristig die notwendigen Dienstleistungen zu koordinieren.

mehr

Schiedsgutachten

Es handelt sich beim Schiedsgutachten um

  • eine unparteiische Beurteilung und Feststellung von Mängeln,
  • ein von allen beteiligten Parteien einvernehmlich beauftragtes Gutachten.

Ein Schiedsgutachten dient der verbindlichen Klärung eines strittigen oder unklaren Anspruches zwischen verschiedenen Parteien. Die Stellungnahme des Gutachters ermöglicht eine außergerichtliche Klärung des Streitfalls. Sollten sich die Parteien trotzdem nicht einigen wollen, steht dann schlussendlich immer noch – der allerdings zumeist nicht mehr notwendige – Weg zum Gericht offen.

Diese Verfahrensweise findet aufgrund der großen Auslastung der Gerichte immer stärkere Beachtung und kann bereits bei Vertragsabschluss zwischen den Parteien vereinbart werden, so dass die Neutralität und Unparteilichkeit des Sachverständigen nicht nur dessen Pflicht, sondern auch wesentlicher Vertragsinhalt ist.

mehr

Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten werden im Rahmen eines Rechtsstreits vom Gericht in Auftrag gegeben, um einen Sachverhalt technisch zu klären.

So streiten sich z. B. Mieter und Vermieter vor Gericht immer wieder darüber, ob eine Mietminderung wegen feuchter Wände und Schimmelbefall gerechtfertigt ist, und ob die Ursachen baulich bedingt sind, oder in falschem / unzureichendem Lüftungs- und Heizverhalten begründet sind.

Die gutachterlichen Feststellungen des Sachverständigen in einem Gerichtsgutachten sind für alle Parteien bindend und bilden zumeist die technische Grundlage für die juristische Beurteilung des Gerichts und das schlussendliche Urteil. Selbstverständlich achtet das Gericht bei der Auswahl der Sachverständigen für ein Gerichtsgutachten auf höchste Kompetenz und Unabhängigkeit.

Alle unsere Partner / Experten sind deutschlandweit für die verschiedensten Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte gutachterlich tätig.

mehr

Technische Gebäudeausrüstung (TGA)

Zur technischen Gebäudeausrüstung gehören die technischen Einrichtungen innerhalb und außerhalb eines Gebäudes, die der funktionsgerechten Nutzung des Bauwerks dienen. Zu unseren Leistungsschwerpunkten der technischen Gebäudeausrüstung gehören:

  • Schäden in Gebäuden an technischer Gebäudeausrüstung
  • Technisches Controlling in der Gebäudetechnik im Rahmen der Projektsteuerung und Bauleitung zur Qualitäts- und Terminsicherung, Baukostenkontrolle und Prozessoptimierung
  • Erstellung von Energiekonzepte, Machbarkeits- und Sanierungsstudien für Bestandsgebäude
  • Konzeptstudien, Wettbewerbsberatung und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
  • Entwicklung nachhaltiger Energieversorgungskonzepten für Neubau- und Bestandsgebäude, Quartiere und Liegenschaften
  • Begutachtung von gebäudetechnischen Anlagen, Erstellung von Trinkwassergefährdungsanalysen nach VDI 6023, Erstellung von Wertermittlungsgutachten, und Anlagenmonitoring zur Betriebsoptimierung

mehr